Die Entwertung der Werte

23.12.2020

Rüdiger Rauls

Deutschland stellt sich immer wieder gerne als Musterknabe der westlichen Werte dar. Wo immer man diese bedroht glaubt, erhebt man mahnend die Stimme, besonders bei Staaten, die nicht dem eigenen Kosmos angehören. Nun aber bringen die thailändische Demokratiebewegung und der thailändische König die Wertewächter in Verlegenheit.

Hin- und hergerissen

Im August 2020 hatten in Weißrussland Präsidentschaft-Wahlen stattgefunden. Sehr bald wurden Vorwürfe laut, dass die Wahlergebnisse manipuliert worden seien. Beweise gab es bisher keine, nur Annahmen und Vermutungen. Über  soziale Medien mit Unterstützung besonders aus Polen und den baltischen Staaten formierten sich Oppositionsgruppen, die zu Demonstrationen und Streiks aufriefen. Während die Demonstrationen anfänglich gut besucht waren, fanden die Streikaufrufe wenig Resonanz.

Von Anfang an hatten die Protestierenden Unterstützung von den Staaten des Wertewestens erhalten, nicht nur ideell. Steuergelder in Millionenhöhe flossen aus der EU-Kasse, aber auch aus den Haushalten einzelner Nationen an die Führung der Oppositionsbewegung.

Es ging um die sogenannten westlichen Werte: Demokratie, Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie Minderheitenrechte.

Zudem waren die führenden Persönlichkeiten der Oppositionsbewegung Frauen, westlich orientierte, akademisch gebildete Frauen mit moralisch-idealistischen Vorstellungen, ganz nach dem Geschmack der westlichen  Meinungsmacher.

Um den Druck auf die weißrussische Führung zu erhöhen, wurden auch schon sehr bald Sanktionen verhängt. Wohlgemerkt: all dies geschah ohne einen einzigen Nachweis von Wahlmanipulationen. Es genügte den Politikern und Medien im Westen, dass eine Opposition vorhanden war, die diese Vorwürfe erhob. All das glich den Anfängen einer Farbenrevolution, wie sie seit dem Untergang der Sowjetunion im Bereich des ehemaligen Warschauer Paktes bereits mehrfach stattgefunden hatten.

Die öffentliche Meinung ist in dieser Frage gespalten. Denn die Meinungsmacher beeinflussen die Medienkonsumenten durch die Berufung auf und Propagierung von Werten, die sich zum Teil widersprechen. Einerseits verurteilen große Teile der liberalen und sich links verstehenden Öffentlichkeit vom Westen unterstützte Farbenrevolutionen. Andererseits aber ist man auch geneigt, gegen autokratische Herrscher Partei zu ergreifen, besonders wenn sie als Verletzer von Frauen-, Minderheiten- und demokratischen Rechten dargestellt werden.

Aber geht es denn wirklich um Werte bei der Unterstützung der Protestbewegungen in Weißrussland oder in Hongkong und Venezuela im Jahre 2019? Wie universell sind diese Werte und der Einsatz des Wertewestens für ihre weltweite Durchsetzung? Oder macht man da Unterschiede im eigenen Herrschaftsbereich sowie befreundeten Regierungen und dem Herrschaftsbereich jener Staaten und Regierungen, mit denen man überkreuz liegt?

Zweifel

Denn im eigenen Herrschaftsbereich ist man bei ähnlichen Ereignissen weniger verständnisvoll. Erinnert sei hier an die Proteste der Gelbwesten in Frankreich, die Unabhängigkeitsbewegung der Katalanen, aber auch  für die Demonstranten auf dem G20-Gipfel 2017 in Hamburg. Es wurde mehr über die Gewalt im Umfeld dieser Proteste berichtet als über die politischen Anliegen der Demonstrierenden.

Wurde das Verhalten von Polizei und Staatsmacht bei den  Protesten in Hongkong, Venezuela und Weißrussland als unverhältnismäßig dargestellt, so verteidigten westliche Medien und Politiker die Reaktion der eigenen Ordnungskräfte als angemessene Maßnahmen zum Schutz von Bürgern und Staat. Auch hier hätte man wie im Falle der Proteste in Weißrussland mit abstoßenden Bildern und Videos die Verletzungen durch Polizeigewalt aufzeigen können, wenn man denn gewollt hätte.

Nicht umsonst ist gerade die Polizeigewalt in den USA und aktuell in Frankreich immer wieder Auslöser von Protesten. Angesichts von „aggressiven Entgleisungen mehrerer Polizeibeamten gegen Migranten und Journalisten“ sieht Macron erheblichen Handlungsbedarf, um „die Vertrauensbeziehung zwischen den Franzosen und den Ordnungshütern wiederherzustellen“.

Als 2019 in Hongkong Demonstranten das Parlament verwüsteten und den Flughafen blockierten, zeigte man sehr viel Verständnis im Wertewesten. Von Teilen der Medien wurden sie als Helden dargestellt, die sich erhoben gegen ein angeblich menschenverachtendes System. Schuld an den Ausschreitungen waren nach westlicher Sicht weniger die Demonstranten selbst als vielmehr die Ordnungskräfte, die mit ihrem harten Vorgehen diese Reaktionen provoziert hatten.

Im Sommer 2020 versuchten anlässlich  der Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen einige Hundert Querdenker und Reichsbürger, den deutschen Bundestag zu stürmen. Dabei hatten sich die Revoluzzer ganz brave deutsche Staatsbürger und Untertanen sogar doch tatsächlich von drei Polizisten vom Sturm auf das Berliner Sommerpalais abhalten lassen trotz hundertfacher Überlegenheit. Im Gegensatz zu Hongkong war noch nicht einmal ein Sachschaden entstanden. Aber auch im Gegensatz zu Hongkong war die Empörung gewaltig im deutschen Blätterwald.

Was aber ist der Unterschied zwischen dem Sturm auf das deutsche und das Hongkonger Parlament? Was ist bei ersterem verwerflicher als beim zweiten? Formal-juristisch sind beide Vorgänge gleich. Woher also die unterschiedliche Bewertung durch die Meinungsmacher im Wertewesen?

Zerbrechliche Rechtsstaatlichkeit

Als Unterschied wird immer wieder gerne das Dogma vom Rechtsstaat hier und der Willkürherrschaft in anderen Ländern wie China bemüht. Darin nahmen auch westliche Medien gerne Zuflucht, als im Katalonienkonflikt das Vorgehen des spanischen Staates immer mehr dem jener Staaten glich, die vom Wertewesten so gerne als Unrechtssysteme dargestellt werden.

Nach der Beendigung der Unruhen von 2019 hat die chinesische Regierung für Hongkong ein neues Sicherheitsgesetz erlassen, das in erster Linie die Einflussnahme ausländischer Kräfte unterbinden soll.

Zudem wurden gesetzliche Regelungen geschaffen gegen Unabhängigkeitsbestrebungen.

Der Westen kritisiert dieses Gesetz und bezeichnet es als Willkürakt. Darin sieht er den Unterschied zwischen dem eigenen Handeln als demokratische Staatswesen und dem jener, die er als Unrechtsstaaten bezeichnet.

Aus dieser selbst erklärten moralischen Überlegenheit leiten die USA nun ihr Recht ab, aufgrund dieses Gesetzes China mit weiteren Sanktionen zu belegen. Auch die EU glaubt sich in der moralischen und rechtlichen Position, „ein weiteres Sanktionsregime [verhängen zu dürfen, mit dem] sie schwere Menschenrechtsverletzungen weltweit ahnden“ zu dürfen glaubt. Man schafft also eine gesetzliche Basis für die Bekämpfung von Gefahren und Missständen, die man zu erkennen glaubt und glaubt, bekämpfen zu müssen.

Was aber unterscheidet dieses sogenannte rechtsstaatliche Verfahren von jenem der sogenannten Unrechtsstaaten?

Auch China hat sich in dem Sicherheitsgesetz für Hongkong gesetzliche Grundlagen geschaffen hat, die das Vorgehen regeln. Es handelt also gerade nicht willkürlich, sondern auf der Basis von Regeln, die es für die Bürger, aber auch für den Staat selbst zur Bewältigung einer konkreten Situation geschaffen hat.

Jedoch im Unterschied zu den sogenannten Rechtsstaaten erlässt es diese Gesetze nur für den eigenen Herrschaftsbereich und maßt sich nicht an, andere Staaten den eigenen Gesetzen zu unterwerfen.

Vom Verfahren her handeln also der sogenannte Unrechtsstaat China nicht anders als die westlichen Staaten. Auch die selbsternannten Rechtsstaaten regeln durch Gesetze die Rechte der Bürger und die Eingriffe des Staates, wenn es gilt, Gefahren abzuwehren. Das wird gerade im Falle der Corona-Maßnahmen deutlich. Auch hier schafft oder ändert der Staat Gesetze, wenn es nach seiner Meinung für die Bewältigung von Krisen und Gefahren notwendig ist. Nur sind halt eben die Gefahren und Krisen, mit denen sich die Staaten auseinandersetzen müssen, unterschiedlich.

Vor der eigenen Haustür kehren

So kennt Deutschland keine Separationsbestrebungen, die zudem noch von ausländischen Kräften unterstützt werden. Das ist bei China anders wie man in Hongkong sehen konnte. Das mag im Westen vielleicht anders gesehen werden als in China. Aber die chinesische Regierung ist der eigenen Bevölkerung verpflichtet, nicht der deutschen. Sie muss chinesische Probleme lösen, nicht deutsche.

Jedoch im Gegensatz zum Wertewesten haben weder die chinesische, noch die russische, auch nicht die venezolanische, iranische oder gar nord-koreanische Regierung das Verhalten Spaniens in der Katalonienkrise kritisiert. Sie haben sich auch nicht bei den Protesten der Gelbwesten eingemischt oder dem Westen Ratschläge erteilt, was der Wertewesten immer glaubt, sich gegenüber anderen Staaten herausnehmen zu können, zu dürfen oder gar zu müssen. Sie haben auch keine Gesetze erlassen, mit denen sie ihre Vorstellungen von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten weltweit durchsetzen wollen.

Für sich selbst den Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit zu erheben, ist die eine Sache. Die andere ist es, auch den Nachweis dafür zu führen. Die Behauptung kann man sicherlich für eine lange Zeit aufstellen, ohne dass daran gezweifelt wird. Aber mit zunehmenden Widersprüchen zwischen dem selbst formulierten Anspruch und der täglichen Praxis wird auch der Anspruch auf Dauer zweifelhaft.

Auch wenn man weit davon entfernt ist, Deutschland oder den anderen Staaten der westlichen Wertegemeinschaft die Rechtsstaatlichkeit abzusprechen, so mehren sich doch die Zweifel, die durch das staatliche Verhalten selbst genährt werden. Diese Zweifel haben die Querdenker hervorgebracht. Auch die Verfahren gegen Teilnehmer der G20-Proteste von 2017 säen Zweifel an der Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien, wenn sie denn politisch nicht mehr nützlich sind.

Das Oberlandesgericht in Hamburg verhängte Haftstrafen gegen Demonstranten wegen Ausschreitungen während des G20-Gipfels, „obwohl den Beschuldigten keine eigenhändige Gewalttat nachgewiesen wurde“. Grundlage dieser Entscheidung war ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach man sich schuldig mache durch „ostentatives Mitmarschieren“, auch wenn man selbst keine Gewalttat begangen habe. Ist das noch rechtsstaatlich oder schon Willkür, wie man sie bei China zu sehen glaubt?…

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